23.07.23

Was steht auf dem Etikett?
Wir werfen heute einen Blick auf die Mindestangaben der Deklaration und was sich hinter einigen dieser Angaben verbirgt.
Hersteller von kommerziellen Futtermitteln wie Dosen- oder Trockenfutter unterliegen von Gesetzgeberseite aus bestimmten Vorschriften, was auf ihren Produkten deklariert sein muss, aber auch, was nicht darauf angegeben sein darf – es gibt nämlich auch durchaus Dinge, die der Hersteller nicht auf das Etikett schreiben darf, auch wenn er es gerne möchte.
Die gesetzlichen Grundlagen für diese Vorschriften beruhen im Wesentlichen, wie so oft, auf EU-Vorgaben. So ist die EU-Verordnung 767/2009, die sogenannte Futtermittel-Kennzeichnungsverordnung, Grundlage für die Deklarationspflichten. Hier ist aufgelistet, was zwingend auf dem Etikett stehen MUSS. Dabei macht es einen Unterschied, ob das Futtermittel für lebensmittelliefernde Tiere gedacht ist (hierzu zählt nach EU-Recht auch das Pferd) oder ob es sich um ein Futtermittel für nicht-lebensmittelliefernde Tiere wie den Hund handelt.
Für Hundefutter sieht der Gesetzgeber vor, dass auf dem Etikett angegeben sein muss, ob es ein Alleinfuttermittel oder ein Ergänzungsfuttermittel darstellen soll und für welche Tierart das Futter vorgesehen ist. So muss ein Alleinfuttermittel für Hunde in der Lage sein, alle Hunde, vom Welpen über die trächtige Hündin bis zum Senior, mit allen notwendigen Nährstoffen dauerhaft und bei ausschließlicher Fütterung mit diesem Futtermittel zu versorgen.
Ein Alleinfuttermittel für erwachsene Hunde wiederum muss nicht für die Fütterung von Welpen geeignet sein. Ein Ergänzungsfutter dagegen wird nur bei gemeinsamer Verabreichung mit einem oder mehreren anderen Futtermitteln zu einer bedarfsgerechten Ration. Der Hersteller muss auch Angaben zur ordnungsgemäßen Verwendung machen – das bedeutet, es muss zu ersehen sein, wieviel der Hund von diesem Futter pro Tag fressen sollte oder darf.
Des Weiteren müssen die Inhaltsstoffe des Futters angegeben werden. Diese ermittelt der Hersteller durch Laboranalysen als Rohprotein, Rohfett, Rohfaser und Rohasche und listet sie als Prozentanteil der Gesamtmenge auf. Dabei handelt es sich also um Nährstoffangaben, die einen ersten Eindruck von grundlegenden Eigenschaften des Futtermittels vermitteln, also ob es z.B. in bestimmten Lebensphasen oder bei einer Erkrankung im Grundsatz überhaupt geeignet sein kann. Diese Aspekte sind also vor allem im Zusammenhang mit einer Rationskalkulation relevant. Bei einem Trockenfutter, das weniger als 14% Wassergehalt aufweist, muss der Feuchtigkeitsgehalt nicht deklariert werden; bei allen übrigen Futtermitteln wie z.B. Dosenfutter, die mehr Wasser enthalten, ist die Angabe verpflichtend.
Wenn es sich bei dem Futtermittel um ein Mineralfuttermittel handelt (diese Futtermittelform kommt beim Hund im Vergleich zu anderen Tierarten wie Rind oder Pferd, deren Grundration aus Pflanzenmaterialien entsprechend ergänzt werden muss, zwar seltener vor, ist aber bei selbst zubereiteten Rationen extrem wichtig, sofern nicht durch eine sorgfältige Berechnung der Zusammensetzung und entsprechende Ergänzung mit einer Vielzahl an Futtermitteln eine bedarfsgerechte Zusammensetzung der Ration gewährleistet ist), muss mindestens der Gehalt an den Mineralstoffen Calcium, Phosphor und Natrium angegeben sein. Weitere Angaben, z.B. zum Gehalt an Magnesium o.ä., sind nicht verpflichtend, werden aber dennoch häufig gemacht.
Außerdem ist der Hersteller verpflichtet, die Zusammensetzung, also sozusagen die Rohstoffe, des Futtermittels anzugeben. Dabei steht es ihm frei zu wählen, ob er alle Einzelfuttermittel einzeln auflistet, und zwar absteigend in der Reihenfolge ihres Anteils an der Gesamtmenge (also z.B. Rindfleisch, Kartoffeln, Karotten etc.), oder ob er Futtermittelkategorien (z.B. Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse, Öle und Fette, Getreide etc.) angibt.
Wenn der Hersteller bestimmte Zutaten in seinem Futter besonders anpreist (z.B. „mit Rind“ oder „mit Fisch“), dann muss diese Zutat mit ihrem genauen Prozentanteil am Gesamtfutter deklariert sein, also z.B. „14% Rind“. Bei den Futtermittelgruppen werden alle Einzelfuttermittel, die in diese Kategorie fallen, zusammengefasst.
So umfasst z.B. die Kategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ alle tierischen Eiweißquellen, also sowohl Muskelfleisch als auch Innereien wie Leber oder Nieren oder z.B. Fleisch- oder Knochenmehle (Knochenmehle werden häufig als Quelle für eine ausreichende Calciumversorgung verwendet). Da auch bei Verwendung der Futtermittelkategorien diejenige, die den größten Anteil an der Gesamtmenge ausmacht, vorne steht und diejenige mit dem geringsten Anteil hinten, kann ein Futtermittel je nachdem, ob die Einzelfuttermittel deklariert werden oder Futtermittelkategorien, auf den ersten Blick einen unterschiedlichen Eindruck hinterlassen: so kann die Zusammenfassung sämtlicher tierischer Eiweißquellen unter der Futtermittelkategorie „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ dazu führen, dass diese Gruppe in der Deklaration an den ersten Platz rutscht.
Der Anteil an hochverdaulichen Eiweißquellen wie z.B. Muskelfleisch lässt sich daraus jedoch nicht ersehen und kann durchaus vergleichsweise niedrig sein. Umgekehrt kann dasselbe Futtermittel bei Deklaration der Einzelfuttermittel den Eindruck erwecken, vergleichsweise weniger Fleisch zu enthalten, wenn der Fleischanteil beispielsweise eine Mischung einer ganzen Reihe von Tierarten darstellt und dagegen die Kohlenhydrate aus einer einzelnen Quelle wie Kartoffeln oder Reis stammen und damit aufgrund der höheren Gesamtmenge als der einzelnen Fleischanteile (z.B. Rindfleisch, Kaninchenfleisch, Lammfleisch etc., die jeweils nur einen kleineren Anteil ausmachen) in der Deklaration weiter vorne auftauchen, obwohl das Fleisch zusammengenommen einen größeren Anteil ausmachen würde.
Wenn das Futtermittel Zusatzstoffe enthält, so müssen nur diejenigen zwingend deklariert werden, für die futtermittelrechtlich ein Höchstgehalt (für irgendeine Tierart, dies muss nicht der Hund sein) festgesetzt ist. Die Deklaration der übrigen Zusatzstoffe (z.B. die meisten Vitamine, außer Vitamin A und D) ist freiwillig (mit Ausnahme einzelner spezieller Zusatzstoffe, die aber im Hundefutter praktisch nie verwendet werden, da sie z.B. im Zusammenhang mit Geflügelkrankheiten eingesetzt werden). Allerdings wird nur die in Form von Zusatzstoffen zugegebene Menge angegeben – bereits in den Zutaten enthaltene Mengen bleiben unberücksichtigt.
Letztlich müssen dann noch zwingend das Nettogewicht des Futters, die Chargennummer, das Mindesthaltbarkeitsdatum (bis zu diesem garantiert der Hersteller, dass das ungeöffnete Produkt bei sachgerechter Lagerung einwandfrei ist und die angegebenen Nährstoffgehalte aufweist – der Ablauf dieses Datums heißt aber nicht, dass das Produkt nun nicht mehr verwendbar wäre, es bedeutet nur, dass der Hersteller nicht mehr dafür garantiert; nur sehr leicht verderbliche Futtermittel tragen die Aufschrift „spätestens zu verbrauchen bis…“) und Name und Anschrift des Herstellers sowie eine kostenfreie Telefonnummer oder Emailadresse zum Erfragen weiterer Informationen angegeben sein.
Und was darf nun NICHT auf der Verpackung stehen? Auch dies ist geregelt: der Hersteller darf nicht damit werben, dass sein Futtermittel bestimmte Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen könne (einzige Ausnahme sind Ernährungsimbalancen sowie in einer eigenen Übersicht festgelegte sogenannte „bestimmte Ernährungszwecke“ – diese Diätfuttermittel (z.B. bei Nierenerkrankungen) müssen dann allerdings auch bestimmte fest vorgegebene Eigenschaften erfüllen).
Literatur:
Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13.09.2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (letzte konsolidierte Fassung vom 01.09.2010)