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25.09.22

Gesundes Essen für Hunde auf einem Tisch

Arten von Futtermitteln

Futtermittel gibt es in unterschiedlichster Form und entsprechend gibt es auch verschiedene Herangehensweisen, sie einzuteilen – manche Bezeichnungen sind selbsterklärend, aber nicht unbedingt alle.


Die Einteilung von Futtermitteln für Hunde kann nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgen – auf der einen Seite zum Beispiel nach dem Feuchtigkeitsgehalt auf der anderen Seite nach dem Verwendungszweck. Insofern sind auch manche Begriffe in diesem Zusammenhang sicherlich selbsterklärend oder bekannt, allerdings ist, insbesondere wenn es sich um vom Gesetzgeber vorgegebene Bezeichnungen handelt, sicher nicht in jedem Fall sofort klar, was sich hinter den Einteilungskriterien verbirgt.

 

Eine gängige Einteilung von kommerziellen Futtermitteln für Hunde, der man sich als Hundehalter bei jedem Futtermittelkauf im Geschäft gegenübersieht, ist die nach dem Wassergehalt – Trockenfutter auf der einen Seite (dies sind in der Regel pelletartige Futtermittel mit einem geringen Feuchtigkeitsgehalt von maximal 14%), Feuchtfutter mit einem Wassergehalt von 70 – 85% (haltbar gemacht durch Autoklavieren, also starkes Erhitzen) in Form von Dosenfutter, Portionsschälchen oder Portionsbeuteln auf der anderen Seite. Als Zwischenform gibt es noch die sogenannten „halbfeuchten Futter“. Diese haben einen Wassergehalt von 20 – 40% und werden bis zu einem Wassergehalt von 26% durch Zusatz von Konservierungsmitteln haltbar gemacht (z.B. weiche Leckerli-Kaustangen), bei einem Wassergehalt von über 26% in der Regel durch Autoklavieren (z.B. Würste oder Beutel).

Von Gesetzgeberseite aus gibt es eine Vielzahl von futtermittelrechtlichen Regelungen, die festlegen, wie Futtermittel beschaffen sein müssen, welche Ausgangsstoffe verwendet werden dürfen, welche Zusatzstoffe bei welchen Tierarten zum Einsatz kommen dürfen oder welche Hygienevorschriften beachtet werden müssen. Ziel hierbei ist unter anderem, wie es auch in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches festgehalten ist, der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Schutz vor Täuschung des Verbrauchers.
Eine der wesentlichen Verordnungen für den Arbeitsalltag von Futtermittelherstellern stellt die sogenannte „Futtermittelverkehrsverordnung“ dar. Diese ist eine EU-Verordnung [Verordnung (EG) 767/2009] und damit unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig. Dies bedeutet, dass die hier festgehaltenen Regelungen zwingend in jedem EU-Staat gelten und nicht durch Übertragung in nationales Recht von Staat zu Staat leichte unterschiedliche Interpretationen erfolgt sind.

In dieser Verordnung erfolgt eine Einteilung von Futtermitteln unter unterschiedlichen Gesichtspunkten:

So gibt es auf der einen Seite die sogenannten Einzelfuttermittel. Einzelfuttermittel sind Futtermittel, in der Regel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, die in erster Linie zur Deckung des Ernährungsbedarfs von Tieren dienen. Dabei können sie im natürlichen, unverarbeiteten Zustand vorliegen oder verarbeitet oder haltbar gemacht sein. Sie werden entweder direkt an Tiere verfüttert oder dienen als Ausgangsmaterial für die Herstellung kommerzieller Futtermittel. Dabei zählen z.B. auch Mineralstoffe zu Einzelfuttermitteln – im Gegensatz zu Spurenelementen oder Vitaminen, die aufgrund der sehr geringen vom Tier täglich benötigten Menge und der damit gegebenenfalls verbundenen Gefahr einer Überdosierung als Zusatzstoffe eingestuft und gesondert zulassungspflichtig sind.

Eine weitere Kategorie nach Maßgabe der Futtermittelverkehrsverordnung sind Mischfuttermittel. Mischfuttermittel stellen eine Mischung aus mindestens zwei Einzelfuttermitteln dar, die entweder direkt oder nach Weiterverarbeitung zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind. Es können Futtermittelzusatzstoffe wie z.B. Vitamine eingemischt sein, dies muss aber nicht der Fall sein.

Weiterhin gibt es die Kategorie „Alleinfuttermittel“. Hierbei handelt es sich um Mischfuttermittel, die bei alleiniger Verfütterung ausreichend sind, den Bedarf des Tieres zu decken, zu dessen Fütterung sie bestimmt sind. Es ist also nicht erforderlich, selbst bei langfristiger oder dauerhafter Verfütterung dieses Futtermittels die Ration mit irgendetwas zu ergänzen. Dabei ist auf dem Alleinfuttermittel anzugeben, für welche Tiere dieses Futtermittel den täglichen Bedarf deckt.
Das heißt, wenn auf dem Etikett „Alleinfuttermittel für Hunde“ angegeben ist, so muss dieses Futter geeignet sein, für alle Hunde jeden Alters oder Leistungsstands den täglichen Bedarf zu decken, unabhängig davon, ob es sich um einen Welpen, eine trächtige oder säugende Hündin oder einen erwachsenen oder alten Hund handelt. Andererseits muss ein „Alleinfuttermittel für erwachsene Hunde“ nur in der Lage sein, den Nährstoffbedarfs des erwachsenen Tieres zu decken, nicht aber den eines Welpens.

Ergänzungsfuttermittel bezeichnen eine Futtermittelgruppe, die nur in Verbindung mit anderen Futtermitteln eine ausgewogene, bedarfsdeckende Ration ergibt. Dabei kann es sich auf der einen Seite um Futtermittel wie z.B. (eiweißreiches) Fleisch in Dosen, (kohlenhydratreiche) Getreideflocken, Leckerlis oder auch Mineralfuttermittel handeln. Mineralfuttermittel müssen von Gesetzgeberseite aus bestimmten Vorgaben entsprechen, d.h. sie bestehen in der Regel überwiegend aus mineralischen Einzelfuttermitteln und enthalten analytisch mindestens 40% Rohasche (Rohasche ist die Fraktion in der Futtermitttelanalytik, die die Mineralstoffe enthält).

Selbst zubereitete Rationen für Hunde stellen in aller Regel eine Mischung verschiedener Einzelfuttermittel mit mineralstoffreichen Einzelfuttermitteln oder einem (mineralisierten) Ergänzungsfuttermittel dar.

Des Weiteren gibt es noch Diätfuttermittel, vom Gesetzgeber als „Futtermittel für besondere Ernährungszwecke“ bezeichnet. Hierbei sind im Gesetz bestimmte Ernährungszwecke, in der Regel Erkrankungen, vorgegeben („Störungen der Verdauungs-, Absorptions- oder Stoffwechselvorgänge“). Nur für diese Ernährungszwecke darf ein Futtermittel dann als Diätfuttermittel bezeichnet werden. Um diese Bezeichnung tragen zu dürfen, muss das Futtermittel bestimmte, im Gesetz festgelegte Vorgaben erfüllen, wie z.B. einen reduzierten Phosphor- und Proteingehalt unter Verwendung hochwertiger Proteinquellen bei Nierenerkrankungen von Hund und Katze.

Die Futtermittelverkehrsverordnung regelt detailliert die Vorschriften zur Kennzeichnung und zum sogenannten „Inverkehrbringen“ von Futtermitteln – welche Angaben sich also z.B. zwingend auf einem Etikett wiederfinden müssen. Dies wird jedoch Thema eines anderen Artikels sein.

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Literatur:

Dillitzer, N. (2012). Tierärztliche Ernährungsberatung. 2. Auflage. Elsevier Urban & Fischer, München.

Kamphues, J. et al. (2014). Supplemente zur Tierernährung für Studium und Praxis. 12. Auflage, M. & H. Schaper-Verlag, Hannover.

Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.